Von der Planung bis zur Schlüsselübergabe - STUDIO 54 übernimmt die Verantwortung.
STUDIO 54 Ziviltechniker GmbH
Ihr Architekturbüro in Gallneukirchen / Oberösterreich
Als Architekt und Ziviltechniker in Gallneukirchen, Oberösterreich bieten wir Ihnen Einzelleistungen oder die gesamte Begleitung Ihres Bauprojektes. Bei uns erhalten Sie mehr als nur die Planung Ihres Objektes. Wir stehen für hochwertige Qualität und ein professionelles Dienstleistungsspektrum zu fairen Konditionen. Ob Sie Einzelleistungen beziehen möchten oder Ihr Wunschobjekt komplett mit uns umsetzen möchten, wir sind mit vielfältigen Leistungen und bestem Know-how Ihr verlässliches und erfahrenes Architekturbüro in Oberösterreich.
Unsere Leistungen im Überblick
Planung von Vorentwurf bis Einreichungs- und Ausführungsplanung • Detailplanung • Bauleitung/Bauaufsicht • Kostenmanagement • Projektmanagement • Energieausweis • Nutzwerkgutachten • Liegenschaftsbewertungen • SiGe-Planung und Baukoordination
PLANUNG
Durch eine bedarfsgerechte Planung werden nur so viele Quadratmeter wie nötig gebaut. Mit entsprechender Koordination und Beaufsichtigung des Bauablaufes wird Ihr Projekt technisch korrekt, in kürzeren Zeiträumen und budgetgerecht umgesetzt. Alles zusammen führt zu erheblicher Kostenersparnis. Die Architektenkosten haben sich bereits amortisiert. Unsere Aufgabe besteht darin, mit Ihnen gemeinsam Ihre Bedürfnisse zu eruieren und eine technisch sowie ästhetisch maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
AUSSCHREIBUNG
Teure Häuser zu planen ist keine Kunst! Die Herausförderung besteht darin Ihre individuellen Budgetvorgaben einzuhalten! Wir nehmen Kosten äußerst ernst. Durch eine Ausschreibung wird eine Basis für vergleichbare Angebote erstellt. Danach wird der Bestbieter klar ermittelt.
BAUAUFSICHT
Bautechnik ist neben der Gestaltung unsere Leidenschaft. Was wir gerne machen, machen wir auch gut! Wir begleiten Ihre Baustelle vom Spatenstich bis zur Fertigstellung. Dabei führen wir alle ausgeschriebenen Gewerke zu einem budgetgerechten Ergebnis.
NUTZWERTGUTACHTEN
Durch die Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer untereinander bestimmt. Alle Aufwendungen für eine Liegenschaft (Betriebskosten, Erhaltungskosten, etc.) werden anhand des Nutzwertes berechnet. Wir erstellen genaue und nachvollziehbare Gutachten zur Festsetzung des Nutzwertes.
ENERGIEAUSWEIS
Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit 1. Dezember 2012 durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) geändert. Wie nach bisheriger Rechtslage muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter. Ebenso wird bei Neubauten ein Energieausweis zur Einreichung gefordert.